• Wärmeschutz

Wärmeschutz

In der Bauphysik unterteilen wir den sogenannten Wärmeschutz in die Bereiche sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz.

Sommerliche Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz soll eine Überhitzung von Räumen vorbeugen bzw. vermeiden. Ziel ist es, ein behagliches Innenraumklima während der Sommermonate sicherzustellen und gleichzeitig den Energieverbrauch für die Kühlung möglichst gering zu halten.

EnEV und DIN 4108

Der sommerliche Wärmeschutz ist in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz geregelt und wird durch Faktoren wie die Abmessungen des Raumes, die Ausrichtung und Größe der Fenster, die Art der Verglasung, den Sonnenschutz, dem Lüftungsverhalten, interne Wärmequellen (z. B. Personenwärme, Abwärme von Computern oder Beleuchtung) sowie die Wärmespeicherkapazität der verwendeten Baustoffe (Innen- und Außenwände, Geschossdecken, Dämmstoff im Dach) beeinflusst.

Gemäß der Energieeinsparungsverordnung EnEV ist der Nachweis eines sommerlichen Wärmeschutzes für neu zu errichtende Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend.

Bauliche Maßnahmen berücksichtigen

Bereits bei der Planung eines Gebäudes werden heute Maßnahmen berücksichtigt, die den sommerlichen Wärmeschutz positiv beeinflussen, z. B. eine Eigenverschattung der Fensterflächen eines Gebäudes (z. B. durch auskragende Balkone), Fensterläden und Jalousien oder massive Bauteilkonstruktionen, die solare Wärmegewinne durch hohe Speichermassen puffern.

Winterlicher Wärmeschutz

Der winterliche Wärmeschutz hat die Aufgabe, den Wärmeverlust in einem Gebäude zu reduzieren, bzw. den Wärmeabfluss nach außen so weit wie möglich zu verhindern. Er dient darüber hinaus dazu, an den Innenoberflächen des Gebäudes eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat und Schimmelwachstum bei in Wohnräumen üblichem Raumklima auszuschließen (vgl. Feuchteschutz)

Auch der winterliche (Mindest)Wärmeschutz ist in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geregelt und sehr komplex.

Wir erstellen die notwendigen Wärmeschutzberechnungen und den nach EnEV verpflichtenden Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.