Schallschutz
Neben dem Wärmeschutz und dem Feuchteschutz ist der Schallschutz die dritte Schutznorm für Gebäude / Bauwerke.
Unter dem Begriff Schallschutz sind alle technischen Möglichkeiten vereint, die Schallübertragungen von einer Schallquelle zu einem Empfänger mindern. Durch geeignete Maßnahmen (z. B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.
Der Schallschutz ist in der DIN 4109 geregelt und soll sicherstellen, dass die Bewohner der Gebäude keinen Schaden an Leben und Gesundheit erleiden und vor unzumutbaren Belästigungen geschützt sind. Außerdem regelt die Norm die verschiedenen Nachweisverfahren für den Schallschutz im Baugenehmigungsverfahren.
Im Baugenehmigungsverfahren wird neben dem Nachweis für ausreichenden Wärme- und Feuchteschutz auch ein Schallschutznachweis nach DIN 4109 gefordert.
Wir erstellen Ihnen nicht nur ein Schallschutzkonzept für Ihr Bauwerk, sondern sorgen auch für den erforderlichen Schallschutznachweis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.