Feuchteschutz
Neben dem Wärmeschutz ist auch der bauphysikalische Feuchteschutz (auch Bauwerksabdichtung genannt) Bestandteil der DIN 4108 Norm. Auch für den Feuchteschutz ist ein Nachweis nach EnEV erforderlich, in der Regel werden der Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz und Feuchteschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zusammen erstellt.
Hintergrund der Notwendigkeit eines Feuchteschutzes ist die Tatsache, dass Wasser – unter allen umweltbedingten Einflüssen – den schädlichsten Einfluss auf Bauwerke hat.
Wasser bildet die Grundlage für bauliche, energetische oder hygienische Mängel.
Zum Feuchteschutz zählen alle Maßnahmen, die einen schädigenden Einfluss von Wasser auf die Bausubstanz und die Nutzbarkeit von Gebäuden verhindern sollen. Hier sind vor allem die erdberührten Bauteile zu sehen.
Wir berücksichtigen bereits bei der Planung alle erforderlichen Maßnahmen und Konstruktionen zum Wärmeschutz und Feuchteschutz. Bei Bestandsobjekten bieten wir Ihnen z. B. die messtechnische Untersuchung von Feuchteschäden und Analyse von Bauschäden (z. B. bei Schimmelpilzbildung).